Recht auf Leben in der Schweiz

Die Todesstrafe ist seit 2003 in der Schweiz verboten. Insgesamt drei Anläufe, über 145 Jahre verteilt, waren nötig, damit das Verbot der Todesstrafe vollständig in die Bundesverfassung verankert wurde. Die letzte zivile Hinrichtung fand 1940 in Sarnen statt und sorgte für grossen Wirbel im ganzen Land. Denn eigentlich wurde bereits 1938 beschlossen, die Todesstrafe gesetzlich zu verbieten. Ein administratives Durcheinander, in welchem keiner der Kantone die Verantwortung übernehmen wollte, führte zu der letzten umstrittenen Hinrichtung.

Das 13. EU-Protokoll

Die Todesstrafe in der Schweiz – etwas Unvorstellbares. Unser Land, welches sonst einen neutralen und friedlichen Ruf geniesst, blickt auf eine dunkle Vergangenheit zurück. Hier wurden Todesurteile verhängt. Diese Geschichte endet offiziell am 1. Juli 2003. Damals bestätigt der Bund die Verfassung zum 13. Protokoll zur Europäischen Menschenrechts-Konvention. Dieses Protokoll beinhaltet unter anderem die vollständige Abschaffung der Todesstrafe.

Die erhöhte Kriminalität verhindert den Fortschritt 

Tatsächlich wurde die Abschaffung der Todesstrafe bereits 1874 in die Bundesverfassung aufgenommen. Aufgrund einer hohen Kriminalitätswelle Ende des 19. Jahrhunderts entschied sich der Bund bereits fünf Jahre später, die Todesstrafe wieder einzuführen. Der zweite Versuch wurde 1938 gestartet, als der Beschluss für die Abschaffung erneut gefasst wird. Allerdings wird die Strafe erst 1942 im zivilen Strafgesetz abgeschafft. Im Kriegsfall bleibt die Todesstraufe erlaubt, wird jedoch mit der Änderung des Militärstrafrecht 1992 restlos abgeschafft.

Der letzte Verurteilte: Hans Vollenweider

Die letzte Person, welche gemäss Zivilstrafrecht zum Tode verurteilt wurde, heisst Hans Vollenweider. Sein Fall war umstritten, weil seine Hinrichtung stattfand, als der Beschluss für die Abschaffung der Todesstrafe bereits gefasst wurde und kurz vor der Aufnahme im Gesetz stand. Er wurde wegen eines Polizistenmordes verurteilt.

Kantönligeist – Kein Problem meiner Stufe

Der Fall Vollenweider war kein einfacher. Aufgrund des Kantönligeists wollte anfänglich niemand die Verantwortung für das Urteil von Vollenweider übernehmen. Dieser kam ursprünglich aus Zürich, wurde aber in Obwalden verhaftet. Da Zürich keine Hinrichtungen mehr ausführte, wollte das Obwaldner Strafgericht den Kanton Zug um Hilfe bitten – denn bei ihnen waren Hinrichtungen noch erlaubt. Die Behörden aus Zug fühlten sich allerdings nicht verantwortlich und Obwalden musste den Prozess selbst durchführen. Sie liehen dafür eine Guillotine von Luzern aus. 

Das Ende einer grausamen Ära 

Neben der Hinrichtung von Vollenweider, wurden 1944 17 Personen nach dem Militärstrafrecht wegen Landesverrat im zweiten Weltkrieg zum Tode verurteilt. Die Todesstrafe bleibt weltweit ein umstrittenes und viel diskutiertes Thema. So wurden in der Schweiz 1985 und 2010 Initiativen gestartet, um die Todesstrafe für Drogenhandel respektive für Mord mit sexuellem Missbrauch wieder einzuführen. Beide wurden abgelehnt. In der Schweiz gibt es damit seit 1944 keine Todesstrafe mehr.

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