Seit rund zehn Jahren hängt am Flughafen Dübendorf der Gedanke in der Luft, das Gelände für Forschung und Innovation zur Verfügung zu stellen. Das Projekt des Innovationspark Zürichs entstand, nachdem sich die Armee vom Standort Dübendorf zurückzog. Der Gestaltungsplan wurde jedoch diesen Sommer vom Verwaltungsgericht Zürich aufgehoben, ein neuer Plan soll bis 2021 erstellt werden.
Wirtschaft und Forschung vereint
Der Innovationspark Zürich ist ein Zentrum für Forschung und Innovation, das am Flughafen Dübendorf entstehen soll. Ein Gesetz, welches 2014 in Kraft trat, fördert den Bau solcher Parks in der ganzen Schweiz. Dübendorf ist der ideale Standort, da die Nähe zu den Hochschulen in Zürich und Winterthur gegeben ist. Das Projekt soll die Grenze zwischen Hochschulen und Privatwirtschaft aufheben und dadurch entwickelte Produkte schneller marktfähig machen. Der geplante Innovationspark deckt die Wirtschaftssektoren der Raumfahrt, Luftfahrt, Robotik und Mobilität ab.
Zwei-Phasen-Bauplan
Geplant von der Immobilienentwicklung HSR wird der Bau des Parkes in zwei Etappen erfolgen. Bis 2021 werden die Hallen 2, 3 und 4 renoviert und instandgesetzt. Die alten Hangars dienen als frei nutzbare Fläche. In einer zweiten Phase werden neue Büros, Labor- und Gewerbeflächen gebaut. Baustart ist auf das Jahr 2022 oder 2023 angesetzt. Die Gesamtfläche des Areals beträgt etwa 36 Hektaren.
Ein Projekt mit Widerstand
Hindernisse bei der Umsetzung des Innovationsprojekts gibt es einige. Da das Gelände des ehemaligen Flughafens vielseitig verwendbar wäre, gibt es verschiedene Pläne, wie das Areal genutzt werden könnte. So stand auch die Idee des Business-Airport Dübendorf im Raum. Diese wurde jedoch durch die Bundeskonzession gestoppt und der Bund zog sich aus dem Projekt zurück. Es sprachen sich auch Anwohner der anliegenden Gemeinden gegen den geschäftlichen Flugbetrieb aus.
Diesen Sommer hat das Verwaltungsgericht des Kanton Zürichs den Gestaltungsplan von 2015 für den Innovationspark Zürich aufgehoben. Das Gericht begründet den Entscheid damit, dass das Projekt zu gross sei, um den Gestaltungsplan abschliessend annehmen zu können. Der Innovationspark sei kein einzelnes Bauprojekt, sondern beinhalte eine ganze Bauzone. Somit liege die Verantwortung nicht beim Kanton. Der Zürcher Regierungsrat hat das Urteil innert Frist überprüft und entschieden, den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen. Zusätzlich wird eine Taskforce gebildet, welche das ganze Gelände nochmals untersucht. Dabei soll bis 2021 ein Plan erstellt werden. Auch der Bund spricht sich für einen kompletten Neustart der Planung aus, wie das Gelände zu nutzen ist.